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 AGB | Impressum

AGB 
Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1. Art und Umfang der Dienstleistung

(1) AtAC erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fahrzeugaufbereitung. Der Leistungsumfang und die Zeiten entnehmen Sie der Internetpräsenz oder unabhängig davon direkt bei Terminabsprache.
(2) AtAC erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Terminabschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
(3) AtAC ist nicht berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.


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§2. Vergütung

Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich oder absprachegemäßen vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird nicht gesondert vergütet.
Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen.
Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. 
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von AtAC anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertrags/- Abspracheverhältnis und ist
unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.


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§3. Qualitative Leistungsstörung


a) Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung / Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung / -reinigung liegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.

b) Bei berechtigten Reklamationen hat AtAC für einen entsprechenden Ausgleich zu sorgen.

c) Reklamationen bzgl. der Fahrzeugaufbereitung sind unverzüglich vom Kunden anzuzeigen und unterstehen der Dokumentationspflicht ( Bilder ).


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§4. Zahlungsfristen / Verzug

Die Preise verstehen sich rein netto inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bezug auf Versteuerung eines Klein- bzw. Nebengewerbes. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist AtAC berechtigt, diesen Abzumahnen und im Folgeschluss rechtlich dagegen vorzugehen.

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§5. Verblindliche Aufträge

Wird vom Kunden ein Termin schriftlich oder absprachegemäß bestätigt gilt dieser als Rechtskräftig nach dieser AGB und dem §5 der AGB. Verblindliche und Rechtskräftige Termine laut dieser AGB sind bindend.
Kündigt der Kunde, ob schriftlich, telefonisch oder auf sonstigem Wege seine Absage lediglich kurzfristig für den vorher genannten Termin an oder nimmt diesen Termin ohne Absage nicht wahr werden 50% des Aufbereitungspreises für den angestrebten Termin in Rechnung gestellt, da hierbei Arbeitsausfall verursacht wird.  
Zahlbar ist dieser somit innerhalb von 14 Tagen.
Gerät der Kunde mit diesen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, ist AtAC berechtigt, diesen Abzumahnen und im Folgeschluss rechtlich dagegen vorzugehen.

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§6. Haftung und Garantie

a) AtAC übernimmt die Haftung bei Schäden, die durch Ihre Arbeit am Fahrzeug vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, ( außer § 6 b, c, d ).

b) AtAC übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.

c) Bei Lackschäden, die durch die Fahrzeugaufbereitung verursacht werden und Ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzung, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. kann AtAC und deren Mitarbeiter nicht zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüchen herangezogen werden.

d) Bei beschädigtem Autozubehör wie z.B. schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegeln, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und Zubehör, die durch AtAC und deren Mitarbeiter beschädigt oder zerstört wird und keine eindeutige Schuld bei AtAC und deren Mitarbeiter nachzuweisen ist, wird nicht für Ausgleich gesorgt. Siehe auch §3.

e) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde akzeptiert mit den AGB diese möglichen Schäden zu seiner Last.

f) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren und durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen, siehe § 6 b, c, d.

g) Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die zur Verfügungsstellung der Dienste und nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens vor Beginn der Arbeit soweit dies vorher absehbar ist informiert.

h) Motor- und Motorraumwäsche wird nur auf Kundenwunsch durchgeführt. Hierbei wird keine Gewährleistung seitens der Fahrzeugaufbereitung durch Feuchtigkeitseintritt entstehende Folgeschäden übernommen.

i) Sollten feuchtigkeitsempfindliche Einbauten wie Mobilfunkgeräte, Hifi – Anlagen oder Zubehör, Alarmanlagen o.ä. im Fahrzeug befindlich sein, so behalten wir uns eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor.

j) Über diese Elektrobauteile ( siehe i ) ist der Kunde verpflichtet, im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten dem Auftraggeber Mitteilungen zu machen, sofern deren Lage nicht im Sichtbereich ist. Andernfalls können hier keinerlei Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

k) Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.

l) Der Schaden ist unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Kunden vor Ort zu reklamieren.

m) Später beanstandete Schäden die durch ein späteres Ereignis eingetreten sein könnten, werden nicht anerkannt.



 

§7. Übergreifende Rechtswirksamkeit 

Diese AGB | Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle Bereiche in denen AtAC vertreten ist. (soziale Netzwerke, weiterführende Internetangebote etc.)

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AtAC - Aufbereitungstechnik Alles Christian
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Stand: Namborn, den 25.11.2013

Impressum


AtAC - Aufbereitungstechnik Alles Christian

Liebenburgstr. 5 in D-66640 Namborn-Eisweiler

Tel: +49 (0) 163 / 88 08 553
E-Mail: chris.alles@atac-saar.de

 

Inhaber: Christian Alles


Ust.-Ident.-Nummer: DE272102965

Konzeption, Screendesign, Realisierung: Christian Alles
E-Mail: chris.alles@atac-saar.de

 


1. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


 

2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

AtAC - Aufbereitungstechnik Alles Christian
gez. Inh. Christian Alles
Stand: Namborn, den 01.07.2010

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